Bestehen gesundheitliche Einschränkungen zur Ausübung
eines Berufes?
Liegen Lohnpfändungen gegen Sie vor?
Haben Sie Eintragungen im Bundeszentralregister oder im Verkehrszentralregister wegen Verkehrsdelikten?
(Nur zu beantworten, wenn Sie sich auf eine Tätigkeit bewerben, bei der Sie ein Kraftfahrzeug führen müssen)
Sind Sie wegen Vermögensdelikten vorbestraft?
(Nur zu beantworten, wenn Sie sich auf eine Tätigkeit bewerben, bei der Sie fremdes Vermögen betreuen)
Anmerkung: Eine kurzfristige - für den Arbeitnehmer abgabefreie - Beschäfigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach Ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Immatrikulationsbescheinigung muss vorgelegt werden!
Der Arbeitnehmer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kann auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichten (§ 5 Abs. 2 Satz SGB VI).
Ich verzichte auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung.
Ja, ab dem Tag des Beschäftigungsbeginns übernimmt der Arbeitgeber die pauschalen RV-Beiträge
Nein, die Abgaben zur Rentenversicherung werden von mir selbst getragen
Es besteht eine weitere geringfügige Beschäftigung, in der ich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet habe
Ich versichere, dass die Angaben zum Zeitpunkt der Bewerbung der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änerungen unverzüglich mitzuteilen.